Rentenreformen haben in Deutschland selten einen guten Ruf. Meistens bedeuten sie mehr Bürokratie, kompliziertere Formulare oder einfach nur eine neue Verpackung für ein altes Problem. Das Altersvorsorgedepot ist eine Ausnahme.
Ab dem 1. Januar 2027 löst es die Riester-Rente ab, ein Produkt, das über Jahrzehnte für hohe Kosten, geringe Verbreitung und komplizierte Zulagenregeln kritisiert wurde. Die neue Regelung macht vieles besser, und zwar an genau den Stellen, die bislang am meisten wehgetan haben: Kosten, Flexibilität und Renditechancen. Dieser Artikel erklärt, was sich ändert und warum sich ein genauer Blick lohnt.
Der Kern der Reform: Weg von der Garantie, hin zum Kapitalmarkt
Die Riester-Rente verpflichtete Anbieter dazu, mindestens die eingezahlten Beiträge zu garantieren. Das klang sicher, hatte aber einen Preis: Um diese Garantie erfüllen zu können, mussten Anbieter einen Großteil des Geldes in niedrig verzinste, sichere Anlagen stecken. Aktien, die über Jahrzehnte die höchsten Renditen bringen, kamen kaum zum Zug.
Das Altersvorsorgedepot schafft diese Pflichtgarantie ab. Stattdessen können Sie Ihr Geld in ETFs und Fonds investieren, mit einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent, wenn Sie das möchten. Wer weiterhin Sicherheit bevorzugt, kann sich alternativ für eine Variante mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie entscheiden. Die Wahl liegt bei Ihnen, nicht mehr beim Gesetzgeber.
Der Kostendeckel: Ein Prozent, das den Unterschied macht
Für das sogenannte Standarddepot, das jeder Anbieter bereitstellen muss, gilt ab 2027 ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Ursprünglich waren im Gesetzentwurf 1,5 Prozent vorgesehen, im parlamentarischen Verfahren wurde der Deckel noch einmal gesenkt.
Zur Einordnung: Klassische fondsgebundene Rentenversicherungen liegen häufig bei Gesamtkosten von 2 bis 3 Prozent pro Jahr, teilweise mehr. Wer unseren Artikel zum Thema private Rentenversicherung und ihrem Ruf als legaler Betrug gelesen hat, weiß, welchen Unterschied das über Jahrzehnte macht. Ein Kostendeckel von 1 Prozent ist damit kein kosmetisches Detail, sondern ein echter Systemwechsel.
Wichtig ist trotzdem: Ein Prozent ist günstig, aber nicht kostenlos. Wer 40 Jahre lang bei 6 Prozent Bruttorendite investiert, verliert selbst bei diesem niedrigen Kostenniveau rund ein Drittel der Kapitalmarkterträge an die Kosten, denn Kosten wirken über die Zeit ähnlich wie ein umgekehrter Zinseszinseffekt. Wer sein Depot selbst zusammenstellt, kann mit sehr günstigen ETFs oft noch niedriger liegen. Der Kostendeckel ist eine Obergrenze, kein Zielwert.
Die Förderung: Deutlich mehr als bei Riester
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro im Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro, das ist mehr als das Dreifache der bisherigen Riester-Grundzulage von 175 Euro. Die Staffelung funktioniert unkompliziert: 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent pro Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro.
Hinzu kommen weitere Bausteine:
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro einmalig für unter 25-Jährige.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.
- Freiwillige Zuzahlung: bis zu 5.040 Euro zusätzlich pro Jahr möglich, wenn auch ohne weitere Förderung.
Ein wichtiger Unterschied zu Riester: Erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt, nicht nur Angestellte und Beamte. Das schließt eine Lücke, die über Jahre kritisiert wurde.
Ein Rechenbeispiel: Was der Unterschied über 35 Jahre bedeutet
Nina, 29, möchte 200 Euro monatlich für die Altersvorsorge zurücklegen, über 35 Jahre bis zur Rente.
Klassische Riester-Rente (Vergleichswert): Wegen der Garantiepflicht fließt ein Großteil des Geldes in sichere, niedrig verzinste Anlagen. Nach Kosten bleibt oft eine effektive Rendite von etwa 3 Prozent pro Jahr. Nach 35 Jahren stehen so rund 145.000 Euro zu Buche.
Neues Altersvorsorgedepot (Standarddepot): Bei einer höheren Aktienquote und einem Kostendeckel von 1 Prozent ergibt sich, ausgehend von einer angenommenen Bruttorendite von 6 Prozent, eine effektive Rendite von rund 5 Prozent. Nach 35 Jahren stehen so rund 217.000 Euro zu Buche.
Der Unterschied beträgt etwa 72.000 Euro, allein durch die veränderte Anlagestruktur und den niedrigeren Kostendeckel, bei identischer Sparleistung. Hinzu kommt die deutlich höhere staatliche Zulage von bis zu 540 statt 175 Euro im Jahr, die in dieser Rechnung noch gar nicht berücksichtigt ist.
Standarddepot oder freies Depot: Was ist der Unterschied?
Das Standarddepot ist die einfache Variante für alle, die sich nicht selbst um die Anlage kümmern möchten. Es investiert automatisch in einen Aktien- und einen Rentenfonds, mit einer festen Aufteilung, die sich mit näher rückendem Renteneintritt automatisch in Richtung sicherer Anlagen verschiebt. Der Kostendeckel von 1 Prozent gilt hier verpflichtend.
Das freie Depot erlaubt Ihnen, selbst aus einer breiten Liste zugelassener ETFs und Fonds zu wählen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen bleiben ausgeschlossen, das Depot bleibt also auf breit gestreute, regulierte Anlageformen beschränkt. Wichtig: Für frei konfigurierte Depots gilt der gesetzliche Kostendeckel nicht. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die tatsächlichen Kosten, denn außerhalb des Standarddepots können Anbieter deutlich teurere Tarife anbieten.
Die Frühstart-Rente: Eine sinnvolle Ergänzung, noch nicht final beschlossen
Parallel zum Altersvorsorgedepot plant die Bundesregierung die sogenannte Frühstart-Rente. Der Staat soll für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein eigenes Altersvorsorgedepot einzahlen, bis zur Volljährigkeit. Danach fließt das angesparte Kapital automatisch in ein reguläres Altersvorsorgedepot.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das parlamentarische Verfahren durch Bundestag und Bundesrat steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch aus. Die Rückwirkung zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 ist im Entwurf vorgesehen, aber noch nicht endgültiges Recht. Wer hier bereits jetzt Verträge abschließt, weil Anbieter aggressiv dafür werben, sollte wissen: Ein gesetzlicher Anspruch besteht noch nicht.
Was Sie jetzt schon wissen sollten, auch wenn 2027 noch etwas entfernt scheint
Bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen. Laufende Verträge können zu den bisherigen Konditionen fortgeführt oder später in das neue System überführt werden. Eine Kündigung bedeutet häufig einen Verlust, der sich nicht ohne Weiteres wieder ausgleichen lässt.
Vorsicht vor der Verkaufswelle. Verbraucherzentralen warnen bereits jetzt vor einer Welle neuer Vertragsabschlüsse zum Jahresende, bevor die endgültigen Standardprodukte überhaupt verfügbar sind. Es lohnt sich, auf die finalen, staatlich regulierten Standarddepots zu warten, statt sich von frühzeitigen Angeboten unter Druck setzen zu lassen.
Details werden noch präzisiert. Einzelheiten zur genauen Positivliste erlaubter Anlageklassen und zu den Regeln der Auszahlphase werden aktuell noch über Verordnungen konkretisiert. Bis kurz vor dem Start im Januar 2027 können sich hier noch Details ändern.
Warum diese Reform anders ist
Viele Reformen der letzten Jahre haben bestehende Probleme verwaltet, statt sie zu lösen. Das Altersvorsorgedepot geht die eigentlichen Schwachstellen der privaten Altersvorsorge direkt an: zu hohe Kosten, zu wenig Renditechancen durch starre Garantien, und eine Förderung, die bislang zu kompliziert und zu niedrig war, um wirklich zu wirken.
Natürlich ist das System nicht perfekt. Ein Kostendeckel von 1 Prozent ist gut, aber kein Nulltarif. Und ob die Anbieter die neuen Standarddepots am Ende wirklich attraktiv und transparent gestalten, wird sich erst zeigen, wenn die ersten Produkte im Januar 2027 tatsächlich verfügbar sind. Trotzdem: Im Vergleich zu dem, was vorher galt, ist das ein deutlicher Schritt nach vorne, und einer, der sich an den richtigen Stellschrauben orientiert.
Was Sie jetzt tun können
Noch ist Zeit bis zum Start im Januar 2027. Diese Zeit lohnt sich zu nutzen: Prüfen Sie, ob Sie bereits einen Riester-Vertrag haben und wie er sich entwickelt hat. Überlegen Sie, ob eine Fortführung, eine Beitragsfreistellung oder eine spätere Überführung in das neue System für Sie sinnvoll ist.
Wenn Sie bislang noch gar keine private Altersvorsorge haben, ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 ein guter Einstiegspunkt, gerade weil die staatliche Förderung deutlich attraktiver geworden ist als beim alten System.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Reform konkret auf Ihre Situation auswirkt und was Sie bis zum Start vorbereiten können, sprechen Sie uns an. Wir behalten die Details der Umsetzung für Sie im Blick.
Quellen: Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot, 27.03.2026; Deutsche Rentenversicherung – Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge, 08.05.2026; Bundesregierung – Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert; Verbraucherzentrale – Neues Altersvorsorgedepot: Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle?, Stand 20.07.2026; Finanztip – Altersvorsorgedepot: Funktionsweise, Förderung & Unterschiede; Deutsche Rentenversicherung – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frühstartrente, 12.08.2026. Stand: August 2026.



